Entscheidungen zu § 58 DO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2013/8/27 9ObA62/13b

Norm: DO 1994 §58VBO 1995 §30a Abs1
Rechtssatz: Die „im erforderlichen Ausmaß“ zu gewährende freie Zeit unter Fortzahlung des laufenden Entgelts nach § 58 DO 1994 lässt sich nur auf aufrechte Dienstpflichten beziehen. Entscheidungstexte 9 ObA 62/13b Entscheidungstext OGH 27.08.2013 9 ObA 62/13b Beisatz: Bestehen solche aber nicht, weil sich ein Vertragsbediensteter geplantermaßen im ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.2013

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