Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Strafantrag vom 01.06.2023, MDR-DI-1255137-2022, wurde von der Disziplinaranwältin der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwältin) dem zu diesem Zeitpunkt bereits im Ruhestand befindlichen Mitglied des Verwaltungsgerichts Wien, XXXX (in Folge: Disziplinarbeschuldigter), zur Last gelegt, in zahlreichen, näher bezeichneten Verfahren nicht nachvollziehbare Verfahrensstillstände bzw. Rückstände bei der schriftli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als Disziplinargericht des Verwaltungsgerichtes XXXX über den im
Spruch: bezeichneten Strafantrag des stellvertretenden Disziplinaranwaltes der Stadt Wien (in Folge: Disziplinaranwalt) gegen XXXX (in Folge: Beschuldigter); diesem wird im Strafantrag vorgeworfen, in acht näher genannten, vom ihm als Richter des Verwaltungsgerichtes XXXX geführten V... mehr lesen...