Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Vertragsassistentin an der Universität S*****, einem Rechtsträger, der der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegt. Auf ihr Dienstverhältnis findet das VBG 1948 idgF Anwendung. Die Höhe des Monatsbezuges der Klägerin aus dieser Tätigkeit betrug zuletzt 2.540,60 EUR brutto. Ab 1. 12. 2002 wird eine Neubemessung der Bezugshöhe vorgenommen. Die Klägerin war mit dem am 26. 9. 2001 verstorbenen Univ. Prof. Dr. Helmut S***** verheiratet. Dieser war ... mehr lesen...