Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Feststellungen: 1.1. Der Beschwerdeführer hatte sich am XXXX .2023 auf die ausgeschriebene der Leitung des Bereichs XXXX in der Bildungsdirektion XXXX beworben. 1.1. Der Beschwerdeführer hatte sich am römisch 40 .2023 auf die ausgeschriebene der Leitung des Bereichs römisch 40 in der Bildungsdirektion römisch 40 beworben. 1.2. Ohne den Beschwerdeführer anzuhören wurde aufgrund des Gutachten... mehr lesen...