Entscheidungen zu § 11 AusG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/2/29 2005/12/0209

I.1. Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 zunächst mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums  S (kurz: BG/BRG S.), betraut worden; mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 wurde er sodann mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor dieser Schule auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L 1 ernannt. Mit Schreiben vom 5. Juli 200... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.02.2008

RS Vwgh 2008/2/29 2005/12/0209

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AusG 1989 §11;AVG §7 Abs1;BDG 1979 §207j Abs8;
Rechtssatz: Nach dem auch für die Gutachterkommission maßgeblichen § 7 AVG (§ 207j Abs. 8 BDG 1979 iVm § 11 AusG) kommt der Partei kein Ablehnungsrecht gegen Amtsorgane - hier gegen ein Mitglied der Gutachterkommission - zu (vgl. etwa das ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.02.2008

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