Norm: GesAusG §3 Abs2
Rechtssatz: Im Bericht des sachverständigen Prüfers muss eine Erklärung über die Angemessenheit der Abfindung einschließlich der nach § 220b Abs 4 Z 1-3 AktG geforderten näheren Erläuterungen (Bewertungsmethode,
Begründung: für gewählte Methoden, Auswirkungen unterschiedlicher Methoden) enthalten sein. Die Höhe der Abfindung legt der Prüfer aber nicht fest. Entscheidungstexte ... mehr lesen...