RS OGH 2020/4/23 6Ob56/20h

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Veröffentlicht am 23.04.2020
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Norm

GesAusG §3 Abs2

Rechtssatz

Im Bericht des sachverständigen Prüfers muss eine Erklärung über die Angemessenheit der Abfindung einschließlich der nach § 220b Abs 4 Z 1-3 AktG geforderten näheren Erläuterungen (Bewertungsmethode, Begründung für gewählte Methoden, Auswirkungen unterschiedlicher Methoden) enthalten sein. Die Höhe der Abfindung legt der Prüfer aber nicht fest.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133133

Im RIS seit

29.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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