Norm: W-PVG §35
Rechtssatz: Zur Auslegung des Beschränkungs- und Benachteiligungsverbots des § 35 W-PVG kann auf die Rechtsprechung zu §§ 115 ff ArbVG zurückgegriffen werden. Zur Auslegung des Beschränkungs- und Benachteiligungsverbots des Paragraph 35, W-PVG kann auf die Rechtsprechung zu Paragraphen 115, ff ArbVG zurückgegriffen werden. Entscheidungstexte 9 ObA 53/24w Entscheidun... mehr lesen...