IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde der AA GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte BB, CC und DD, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 09.01.2019, Zl ***, betreffend eine Angelegenheit nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2... mehr lesen...