IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn Y. E. vom 11.11.2016, vertreten durch die B. Rechtsanwälte OG, gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde am 1.10.2016 zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 28 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG wird das Beschwerdeve... mehr lesen...