Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: P) steht als Beamter der Verwendungsgruppe A1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis 31. Juli 2001 das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen in Oberösterreich (im Folgenden: BSB OÖ). Bis zu diesem Zeitpunkt war sein Arbeitsplatz derjenige eines Referenten für IESG-Angelegenheiten der Außenstelle R des BSB OÖ. Mit Wirksamkeit vom 1. August 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 3 des ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BDG 1979 §137;DVG 1984 §2 Abs7;IAFG 2001 §20 Abs1;IAFG 2001 §20 Abs3;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wird die Zuständigkeit zur Behandlung von Anträgen auf Arbeitsplatzbewertung nicht in § 137 BDG 1979 geregelt, vielmehr kommt diese der nach den Bestim... mehr lesen...