I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als vertretungsbefugter Geschäftsführer der Firma A GmbH (im Folgenden kurz "Firma A") zu verantworten, dass am 30. Juni 2002 um 15.46 Uhr eine in der Beilage zum Bescheid angeführte "elektronische Nachricht (SMS)" zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des Empfängers von der Firma A an eine im Bescheid namentlich unter Angabe der Wohnanschrift genannte P... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als vertretungsbefugter Geschäftsführer der Firma A GmbH (im Folgenden kurz "Firma A") zu verantworten, dass am 30. Juni 2002 um 15.46 Uhr eine in der Beilage zum Bescheid angeführte "elektronische Nachricht (SMS)" zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung des Empfängers von der Firma A an eine im Bescheid namentlich unter Angabe der Wohnanschrift genannte P... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §101 letzter Satz idF 1999/I/188;TKG 1997 §101 Satz1 idF 1999/I/188;TKG 1997 §104 Abs3 Z24 idF 2002/I/032;TKG 2003 §92 Abs3 Z10;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/03/0290 E 25. Februar 2004
Rechtssatz: § 101 letzter Satz TKG wurde durch die Novelle BGBl. I Nr. 188/1999 in das TKG eingefügt; weder diese No... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §101 letzter Satz idF 1999/I/188;TKG 1997 §101 Satz1 idF 1999/I/188;TKG 1997 §104 Abs3 Z24 idF 2002/I/032;TKG 2003 §92 Abs3 Z10;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/03/0290 E 25. Februar 2004
Rechtssatz: § 101 letzter Satz TKG wurde durch die Novelle BGBl. I Nr. 188/1999 in das TKG eingefügt; weder diese No... mehr lesen...