Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft. Sie nimmt unter anderem das Recht von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern, den Vortrag von Werken der Tonkunst öffentlich zur Verfügung zu stellen, treuhändig wahr. Zu diesem Zweck verfolgt sie insbesondere Nutzer von File-Sharing-Systemen im Internet. Solche Systeme ermöglichen das wechselseitige Anbieten von Kopien gespeicherter Daten. Die daran teilnehmenden Rechner sind durch Peer-to-... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. November 2004 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebrachtem Schriftsatz beantragte die Privatanklägerin L***** GesmbH die Vornahme gerichtlicher Vorerhebungen gegen u.T. wegen des Vergehens nach § 91 Abs 1 UrhG iVm § 86 Abs 1 Z 3 und 4 UrhG in Form eines gerichtlichen Auftrages an den Internet-Service-Provider (Access-Provider) T***** AG, dem Gericht unverzüglich Name und Anschrift jenes Kunden bekannt zu geben, dessen Anschluss am 7. August 2004 im Zeitra... mehr lesen...
Norm: StGG Art10aStPO §149a Abs1 Z1 litbTKG 2003 §93 Abs1TKG 2003 §92 Abs3 Z3TKG 2003 §103 Abs4
Rechtssatz: Stammdaten unterliegen nicht dem im Art 10a StGG verankerten Grundrecht des Kommunikationsgeheimnisses (§ 93 Abs 1 Satz 1 TKG 2003 e contrario). Selbst bei dynamischen IP-Adressen erfordert die Übermittlung der zugehörigen Stammdaten an ein rite ermittelndes Gericht - der das Grundrecht auf Datenschutz nicht entgegensteht (§ 7 Abs 2 DSG) ... mehr lesen...
Norm: StGG Art10aStPO §149a Abs1 Z1 litbTKG 2003 §93 Abs1TKG 2003 §92 Abs3 Z3TKG 2003 §103 Abs4
Rechtssatz: Stammdaten unterliegen nicht dem im Art 10a StGG verankerten Grundrecht des Kommunikationsgeheimnisses (§ 93 Abs 1 Satz 1 TKG 2003 e contrario). Selbst bei dynamischen IP-Adressen erfordert die Übermittlung der zugehörigen Stammdaten an ein rite ermittelndes Gericht - der das Grundrecht auf Datenschutz nicht entgegensteht (§ 7 Abs 2 DSG) ... mehr lesen...