Auf Grund der Beschwerde und des dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit dem angefochtenen, in letzter Instanz ergangenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, am 5. April 2000 um ca. 14.00 Uhr an dem näher angeführten Ort den Organen "der Fernmeldebehörde das Betreten von Räumen, in denen Telekommunikationsanlagen zu vermuten waren - zum Zweck der Überprüfung dieser Anlagen - nicht ... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §83 Abs7;
Rechtssatz: § 83 Abs. 7 Telekommunikationsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 100/1997 (TKG), bezieht sich ausschließlich auf bewilligte Funkanlagen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001030218.X06 Im RIS seit 17.01.2002 Zuletzt aktualisiert am 22.07.2009 mehr lesen...