Entscheidungsgründe: I. Feststellungen römisch eins. Feststellungen 1. Mit Schreiben vom 25.05.2020 beantragte die weitere Verfahrenspartei bei der belangten Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin u.a. die Anordnung der Zustimmung des Grundeigentümers zur Mitbenutzung nach § 8 Abs. 3 TKG 2003. 1. Mit Schreiben vom 25.05.2020 beantragte die weitere Verfahrenspartei bei der belangten Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin u.a. die Anordnung der Zustimmung des Grundeigentümers zu... mehr lesen...