I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 26/2000, eine Anordnung, mit der für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Mobiltelekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin im Wege des Transits über das Netz der T AG (im Folgenden auch: "T") "die B... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §6 Abs1;TKG ZusammenschaltungsV 1998 Anl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0273 E 25. Februar 2004 RS 9
(hier ohne den zweiten Halbsatz) Stammrechtssatz Die sogenannte "Öffnungsklausel" sieht vor, dass die Zusammenschaltungspartner noch vor Ablauf der Befristung der Geltungsdauer der Regelungen über die verkehrsabhängigen Zusa... mehr lesen...
I. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 26/2000, eine Anordnung für die Zusammenschaltung des öffentlichen festen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Mobiltelekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin. Diese Zusammenschaltungsanordnung enthält u.a. in Anhang 6 ei... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art9 Abs5;EURallg;TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §6 Abs1;TKG ZusammenschaltungsV 1998 Anl;
Rechtssatz: Bei der Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten kann eine den Umständen angemessene stufenweise Absenkung oder Erhöhung der bisher maßgeblichen Entgelte geboten sein, wenn d... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid ordnete die belangte Behörde gemäß § 41 Abs. 3 i.V.m. § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz, BGBl. I Nr. 100/1997 i.d.F. BGBl. I Nr. 32/2002 (TKG), auf Antrag der mitbeteiligten Partei für die Zusammenschaltung der öffentlichen Telekommunikationsnetze der mitbeteiligten Partei und der Beschwerdeführerin "ergänzend zu den zwischen den Verfahrensparteien bestehenden Zusammenschaltungsanordnungen vom 18.3.2002 sowie 16.5.2002 zu Z 20/01" weitere Zu... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §6 Abs1;TKG ZusammenschaltungsV 1998 Anl; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/03/0270 E 27. Mai 2004
Rechtssatz: Die Anordnung der belangten Behörde gemäß § 41 Abs. 3 TKG ersetzt eine zwischen den Verfahrensparteien zu treffende Vereinbarung über die Zusammenschaltung. Gemäß § 6 Abs. 1 der Zusammenschaltung... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 1997 §41 Abs3;TKG ZusammenschaltungsV 1998 §6 Abs1;TKG ZusammenschaltungsV 1998 Anl; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/03/0270 E 27. Mai 2004
Rechtssatz: Die sogenannte "Öffnungsklausel" sieht vor, dass die Zusammenschaltungspartner noch vor Ablauf der Befristung der Geltungsdauer der Regelungen über die verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgel... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 23. Jänner 2001 wurde der Mitbeteiligten aus Anlass der Erteilung einer Gebrauchserlaubnis eine (Jahres-)Gebrauchsabgabe in der Höhe von S 68.229,-- vorgeschrieben. Die Mitbeteiligte erhob Berufung. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 12. Juni 2001 wurde dieser Berufun... mehr lesen...
Index: L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich91/01 Fernmeldewesen
Norm: GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §11 Abs1;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §12;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §2 Abs1;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §9 Abs2;GebrauchsabgabeG NÖ 1973 Tarif TeilB Z6;TKG 1997 §6 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Befreiungsbestimmung gemäß Teil B Z 6 zweiter Halbsatz des Tarifes nach dem NÖ GebrauchsabgabeG. (Hier: Verlege... mehr lesen...