Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/01 Fernmeldewesen
Norm: AVG §39 Abs2;TKG 2003 §55 Abs7;TKG 2003 §55;
Rechtssatz: Die Ausschreibung legt - gemeinsam mit den Ausschreibungsunterlagen - den wesentlichen Gegenstand des Verfahrens fest ("Ausschreibungsbedingungen"; § 55 Abs 7 TKG 2003 lässt wesentliche Änderungen der Ausschreibungsbedingungen nur zu, soweit sich gesetzliche oder für die Republik Österreich verbindl... mehr lesen...
Index: 91/01 Fernmeldewesen
Norm: TKG 2003 §55 Abs2;TKG 2003 §55 Abs7;
Rechtssatz: Den Ausschreibungsunterlagen kommt keine normative Wirkung zu. Ein Abweichen der belangten Behörde von den Ausschreibungsunterlagen ist daher nur insoweit rechtlich relevant, als damit im Ergebnis eine wesentliche Änderung der Ausschreibungsbedingungen erfolgt (vgl § 55 Abs 7 TKG 2003) oder sonst eine Rechtswidrigkeit des Frequenzzu... mehr lesen...