Index: 16/02 Rundfunk91/01 Fernmeldewesen
Norm: KOG 2001 §16;KOG 2001 §17 Abs3;TKG 2003 §116 Abs2;TKG 2003 §55 Abs11;
Rechtssatz: Dass die RTR-GmbH Vertragspartner jener Unternehmen war, die die bei der Bestimmung der Barauslagen berücksichtigten Lieferungen und Leistungen erbracht haben, ist der spezifischen Struktur der Regulierungsbehörden nach dem TKG 2003 und dem KOG 2001 geschuldet, nach der die Telekom-Cont... mehr lesen...