Begründung: Die Zweitbeklagte betreibt ein Telekommunikationsunternehmen. Für die Errichtung von Mobilfunkanlagen ist die Erstbeklagte von der Zweitbeklagten beauftragt, bei den Grundstückseigentümern um die Zustimmung zur Kabelverlegung und Masterrichtung anzusuchen, die notwendigen Verhandlungen zu führen und die baulichen Leistungen (Leitungsverlegung udgl) zu erbringen. Die Zweitbeklagte plante eine Mobilfunkanlage in der Gemeinde B*****. Um die Sendestation mit Strom versorg... mehr lesen...
Norm: TKG §5 Abs3TKG 2003 §6 Abs1
Rechtssatz: Der in § 6 Abs 1 TKG 2003 gebrauchte Begriff „Abstimmung" ist nicht mit dem Begriff „Vereinbarung", wie sie für private Grundstücke vorgesehen ist, gleichzusetzen. Dies bedeutet, dass die Leitungsrechte am öffentlichen Gut grundsätzlich ex lege bestehen. Entscheidungstexte 7 Ob 36/08g Entscheidungstext OGH 11.06.2008 7 Ob 36/08g Veröff... mehr lesen...
Norm: TKG 2003 §5 Abs3
Rechtssatz: In § 5 Abs 3 TKG 2003 wird durch die beispielhafte Aufzählung von Straßen, Fußwegen und öffentlichen Plätzen präzisiert, dass von einem öffentlichen Gut bereits dann auszugehen ist, wenn Grundstücke als Verkehrsflächen gewidmet und genützt werden, sie also von jedem benützt werden können. Auch nach §§ 287, 288 ABGB sind Verkehrsflächen, die dem bestimmungsgemäßen unmittelbaren Gebrauch durch jedermann dienen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf öffentlichem Gut der klagenden Gebietskörperschaft sind von der Beklagten betriebene Fernsprechzellen aufgestellt, auf Privatgrund drei Münzfernsprecher. Seit Jahrzehnten bezahlte die Rechtsvorgängerin der Beklagten und dann sie selbst bis zum Jahr 1999 ein Entgelt nach einer vom Gemeinderat der Klägerin genehmigten „Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentliches Gutes" nach dem für Automaten vorgesehenen Ansatz. Im Jah... mehr lesen...
Norm: TKG §6 Abs1TKG 2003 §5 Abs3
Rechtssatz: Die Benützung öffentlichen Guts für Fernsprechzellen war nach § 6 Abs 1 TKG (1997) für Konzessionsinhaber eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes und ist nach § 5 Abs 3 TKG 2003 zwingend für alle Bereitsteller eines Kommunikationsdienstes unentgeltlich. Entscheidungstexte 6 Ob 310/04p Entscheidungstext OGH 17.03.2005 6 Ob 310/04... mehr lesen...