Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Ö*****". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist als Verlegerin mit den Tageszeitungen „K***** Zeitung" und „K*****" marktbeherrschendes Unternehmen im Sinn des § 4 Abs 2 Z 1 KartG auf dem örtlich und sachlich relevanten inländischen Markt des Vertriebs von Tageszeitungen. Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Ö*****". Die Erstbeklagte, deren persönlich haft... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Kronen Zeitung" und "KURIER", die bundeslandweise in unterschiedlichen Mutationsausgaben erscheinen. Die Antragstellerin nimmt alle technischen und kommerziellen Belange der "Tiroler Krone" und des "KURIER Tirol" wahr. Die Erstantragsgegnerin ist Medieninhaberin der Tageszeitungen "Tiroler Tageszeitung" und "Die NEUE Zeitung für Tirol" (im Folgenden: "NEUE"), die seit 25. 9. 2004 erscheint. Die Zweitantragsgegnerin h... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist ein Unternehmen, das nicht persönlich adressiertes Werbematerial, insbesondere Prospekte und Kataloge, verteilt. Sie ist über verschiedene andere Unternehmen mittelbar ein Tochternunternehmen der niederländischen Post. Klassische Prospekte, Zeitungsbeilagen, ganzseitige Inserate und Druckstrecken unterscheiden sich in der Gestaltung ihres Inhaltes nicht oder nur unwesentlich. Die Konsumenten unterscheiden bei der Aufnahme der Werbebotschaft nicht,... mehr lesen...
Begründung: Allgemein voranzustellen ist, dass die Antragsgegnerin die ehemalige Monopolistin im Bereich der Telekommunikation ist. Sie erbringt entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften zahlreiche Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit, wobei die bedeutsamsten der öffentliche Sprachtelefondienst mittels des Mobil- und Festnetzes und der öffentliche Mietleitungsdienst sind. Die Antragsgegnerin ist zur Verbindungsnetzbetreiber-Vorauswahl ("Preselection") gesetzlich ... mehr lesen...
Norm: FTEG §3 Abs2TKG §41. 67UWG §1
Rechtssatz: 1.) Zulässigkeit des ord. Rechtsweges und Zuständigkeit der Zivilgerichte bei Anwendbarkeit des UWG (hier: behaupteter Verstoß gegen TKG) trotz Kompetenz der Regulierungsbehörde. Gerichtliche Entscheidung kann jedoch meritorisch nicht jene der Regulierungsbehörde ersetzen. 2.) Einrichtung eines weiteren WLAN im Funkbereich eines bereits bestehenden WLAN trotz Störungsanfälligkeit nicht generell un... mehr lesen...
Begründung: Die Anträge der Parteien ergeben sich aus den zugestellten Schriftsätzen. Nach dem durchgeführten Bescheinigungsverfahren (Einsicht in die vorgelegten Urkunden, Vernehmung von L***** G***** und Dipl.-Ing. K***** F***** als Auskunftspersonen) steht folgender Sachverhalt fest: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: klagende Partei) betreibt seit Jänner 2003 im Gebiet des nördlichen Burgenlandes, im Bezirk Neusiedl am See ein WLAN-Netz (Wireless Local Area Networ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin betreibt ein öffentliches Telekommunikationsetz iSd § 3 Z 9 TKG, und zwar sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunkbereich. Die Konzession für das Anbieten von Mietleitungen und öffentlichen Sprachtelefondiensten mittels Festnetzes wurde der Antragstellerin am 23. 1. 1998, die Konzession für den öffentlichen Sprachtelefondienst mittels Mobilfunks am 3. 5. 1999 erteilt. Die Antragsgegnerin ist die ehemalige Monopolistin im Bereich der Telekommunikation... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §35KartG 1988 §52KartG 2005 §5 Abs1TKG §41
Rechtssatz: Begehrt die Antragstellerin die Aufnahme einer sogenannten "Öffnungsklausel" und weigert sich die marktbeherrschende Antragsgegnerin eine solche freiwillig in ihre Verträge mit der Antragstellerin aufzunehmen und verweist diese auf die in § 41 TKG vorgesehenen, die Angelegenheit abschließend erledigenden Möglichkeiten, ist bei Abwägung der widerstreitenden Interessen ein Mi... mehr lesen...
Begründung: Bescheinigt ist folgender Sachverhalt: Die Erbringung des öffentlichen Sprachtelefondienstes über ein festes Netz war bis zum 31. 12. 1997 der Post und Telekom Austria ohne Konzession vorbehalten (§ 125 Abs 7 TKG). Um diesen Dienst auch nach diesem Zeitpunkt erbringen zu können, beantragte die Antragsgegnerin eine Konzession für den öffentlichen Sprachtelefondienst und erhielt ihn mit Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 17. 12. 1997 (K 7/97). Im Bescheid Z... mehr lesen...