Unter Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides erteilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß § 4 des Telekommunikationsgesetzes 2003 - TKG 2003, BGBl I Nr 70, eine bis zum 31. Jänner 2006 geltende Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb "eines Funksystems", mit welchem die Erprobung von High Speed Downlink Packet Access (HSDPA), einer standardisierten Erweiterung von UMTS, unter folgenden betrieblichen und technischen Merkmalen durchgeführt wird: "... Zu... mehr lesen...