I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der mitbeteiligten Partei gemäß § 41 Abs. 3 iVm § 111 Z. 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 26/2000, eine Anordnung, mit der für die Zusammenschaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes der mitbeteiligten Partei mit dem öffentlichen Mobiltelekommunikationsnetz der Beschwerdeführerin im Wege des Transits über das Netz der T AG (im Folgenden auch: "T") "die B... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13103020E3L E1320600091/01 Fernmeldewesen
Norm: 31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art2 Abs1 lita;EURallg;TKG 1997 §3 Z16;TKG 1997 §39 Abs1;
Rechtssatz: Der Einwand, die Verwertung der im Verwaltungsverfahren angestrebten Anordnung eines Refiling-Verbots könnte nicht auf § 39 Abs. 1 TKG 1997 gestützt werden, weil die von der belBeh angeordnete "indirekte Zusammenschaltung" vo... mehr lesen...