Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Telekom-Control-Kommission (im Folgenden: TKK) stellte mit Bescheid fest, dass gemäß § 36 Abs 1 iVm § 37 Abs 2 S 1 TKG 2003 der Markt für Festnetzorientierung für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant sei. Weiters hob die TKK die der XXXX durch den Bescheid der Telekom-Control-Kommission zu M 7/06-58 vom XXXX auferlegten Verpflichtungen, betreffend den „Markt für Originierung im öffentlichen Telefonnetz an festen Stand... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) übermittelte mit Schriftsatz vom 23.12.2014 einen Antrag auf Erlass einer Anordnung gemäß § 50 TKG 2003 gegenüber der XXXX (im Folgenden mitbeteiligte Partei) an die Telekom-Control-Kommission (im Folgenden belangte Behörde), womit sie die Erlassung einer Zusammenschaltungsanordnung gegenüber der mitbeteiligten Partei begehrte. Nachdem ein von der XXXX geführtes Streitschlichtungsverfahren gemäß § 121 T... mehr lesen...