Entscheidungen zu § 26 TKG 2003

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2006/12/21 6Ob277/06p

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk als Vorsitzende sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Kalivoda und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer, Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte P... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.2006

RS OGH 2006/12/21 6Ob277/06p, 10Ob47/08x

Norm: KSchG §28TKG 2003 §26
Rechtssatz: Die Notwendigkeit, allgemeine Geschäftsbedingungen der Regulierungsbehörde vorzulegen (§ 26 TKG 2003), bietet keine ausreichende Gewähr dafür, dass die Beklagte nicht doch inhalt- oder sinngleiche Bestimmungen in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnimmt und - angesichts eines immer gegebenen Beurteilungsspielraums und der Ungewissheit, wie genau die Regulierungsbehörde die Bedingungen prüfen wird - ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.2006

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