Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schriftsatz vom XXXX nahm die Beschwerdeführerin zu dem von der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (im Folgenden: RTR-GmbH) für das Jahr 2023 veröffentlichten Budget zur Medien-, Telekom- und Post Regulierung Stellung und ersuchte bezüglich des Finanzierungsbeitrages 2023 „um Erlassung einer umfassenden bescheidmäßigen Anordnung der Vorschreibungen“. Weiters teilte die Beschwerdeführerin mi... mehr lesen...