Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 14.04.2016 stellte die XXXX (im Folgenden: die Beschwerdeführerin; vgl. dazu unten Pkt. 3.2.4.) an die XXXX; im Folgenden: belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) einen Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz. Darin wurde die Auskunft zu einer Reihe von Fragen und zudem beantragt, für den Fall, dass die gesamte Auskunft nicht erteilt werde, hierüber einen Bescheid zu erlassen. Die Fragen lauteten: "... mehr lesen...