Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK oder belangte Behörde) wurde der XXXX (Beschwerdeführerin) aufgetragen, an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) als Finanzierungsbeitrag des 1.-4. Quartals 2018 den Betrag von je EUR 631.333,50 zu bezahlen. 2. Dagegen brachte die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 26.04.2018 eine Beschwerde ein. Sie regte zum einen an, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) möge ein... mehr lesen...