I. 1. Der angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch: "Gemäß § 34 Abs. 3 des Bundesgesetzes betreffend die Telekommunikation (Telekommunikationsgesetz - TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 188/1999, in Verbindung mit § 83 Abs. 1 und Abs. 3 TKG sowie weiters in Verbindung mit § 109 TKG wird angeordnet: 1. Die T AG hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides, der T W GmbH den Abschluss eines Zusammenschaltungsvertrages hi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)91/01 Fernmeldewesen
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;TKG 1997 §108 Abs1;TKG 1997 §109;TKG 1997 §34 Abs3;TKG 1997 §83 Abs1;TKG 1997 §83 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 34 Abs. 3 in Verbindung mit § 83 Abs. 1 und Abs. 3 TKG sowie weiters in Verbindung mit § 109 TKG angeordnet, 1. die beschwerdeführende Partei habe unverzüglich, spätestens jedoch bi... mehr lesen...