Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Oktober 1997 - welcher auch an diesem Tag von der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, übernommen wurde - auf Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe D gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §41 Abs1;FSG 1997 §43 Abs1;FSG 1997 §8 impl;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dass der Amtssachverständige in seinem Gutachten gemäß § 67 Abs 2 KFG auf die neue Rechtslage nach dem FSG 1997 Bezug genom... mehr lesen...