Entscheidungen zu § 39 Abs. 3 FSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2001/2/20 2000/11/0167

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 18. Mai 2000 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich einerseits den Antrag des Beschwerdeführers vom 13. März 2000, seiner Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 28. Februar 2000 betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, als unzulässig zurück (Spruchpunkt 1), andererseits wies er die Berufung gegen den erwähnten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.2001

RS Vwgh 2001/2/20 2000/11/0167

Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs4;FSG 1997 §39 Abs3;FSG 1997 §39;
Rechtssatz: Von einer Wiederausfolgung des vorläufig abgenommenen Führerscheins ist im § 39 FSG 1997 - von dem in Abs. 2 zweiter Halbsatz geregelten Fall abgesehen - immer nur im Zusammenhang mit der dreitägigen Frist nach vorläufiger Abnahme die Rede. Dies legt es nahe, die Wortfolge "gemäß § 39" in § 29 Abs. 4 FSG 1997 nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.2001

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