IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG des Herrn A. B., Wien, C.-gasse, wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (vorläufige Führerscheinabnahme sowie Abnahme des Autoschlüssels samt zwei weiterer Schlüssel) durch Organe der Landespolizeidirektion Wien, am 07.08.2020 gegen 01:20 Uhr in Wien, D., E., zu... mehr lesen...