Rechtssatz: Eingangs ist festzustellen, dass der österreichische Gesetzgeber in der Vollziehung des Vormerksystems nicht auf den Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit, sondern gemäß dem Territorialitätsprinzip, auf ein bestimmtes Verhalten auf seinem Hoheitsgebiet abstellt, und damit auch Nichtösterreicher vom sogenannten Vormerksystem und in weiterer Folge von den vorgesehenen Maßnahmen erfasst werden. Diesbezüglich ist auf die analoge Praxis des Ausspruches von Fahrverboten bzw. von ein... mehr lesen...