Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.02.2016 Norm: §24 Abs1 FSG §28 Abs1 FSG
Rechtssatz: Das Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes insofern ein einheitliches, als die Behörde das Vorliegen aller Erteilungsvoraussetzungen zu beurteilen und gegebenenfalls die Lenkberechtigung zu entziehen sowie auszusprechen hat, wie lange der Betroffene nicht im... mehr lesen...