IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (1991 geborenen) Herrn B. M. in Wien, S.-straße, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 18.06.2018, Zl. …, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Ver... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Romano über die Beschwerde des Herrn O. Z., Wien, L.-gasse, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 09.08.2017, Zahl: E 15912/VA/17, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsg... mehr lesen...