IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Visinteiner über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 05.01.2023, Zl ***, betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung nach dem FSG, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Beschwerdeverhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die orden... mehr lesen...