IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Mag. Peterseil über die Beschwerde des C B, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. J P, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 12. Dezember 2017, GZ: BHVBVerk-2017-337076/15-Wi, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung nach dem Führerscheingesetz (FSG) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 8. Februar 2018 zu Recht: I. Die Beschwerde ... mehr lesen...