IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (am ...1952 geborenen) Herrn Dipl.-Ing. A. B. in Wien, C., gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 21.10.2020, Zl. ..., betreffend Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der Landespolizeidirek... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde der Frau Mag. A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 19.12.2017, Zahl …, betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.08.2018, fortgesetzt am 09.10.2018 (Datum der Verkündung der Entscheidung) zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsger... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2019 Index: 90/02 Führerscheingesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs3FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs4FSG §25 Abs2FSG-GV §3 Abs1 Z4FSG-GV §3 Abs3FSG-GV §17 Abs1FSG-GV §17 Abs2FSG-GV §18 Abs1FSG-GV §18 Abs2FSG-GV §18 Abs6AVG §45 Abs2AVG §52
Rechtssatz: Eine Beobachtungsfahrt ist nur dann erforderlich, wenn die übrigen Beweisergebnisse, i... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde des Herrn F. H., geboren 1935, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt vom 15.02.2017, GZ E/23.139/VA/16, betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes - VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordent... mehr lesen...