IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Erwin Ziermann über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF, AD AE, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft AE (belangte Behörde) vom 26.05.2020, Zahl xx, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe bestätigt, dass unter Punkt 1. zwischen den Worten „Wirkung“ und „Zustellung“, das Wort „der“ e... mehr lesen...