Der am 30. April 1930 geborene Beschwerdeführer verfügte nach der Aktenlage (Aktenseite 33 verso) über eine befristet bis 16. September 2003 erteilte Lenkberechtigung für die Klassen/Unterklassen A, B, C1, C, F, B+E, C1+E, C+E. Am 5. August 2003 beantragte er die Erteilung (Verlängerung) der Lenkberechtigungen für die Klassen A, B, C1, C, F, B+E, C1+E sowie C+E. In einer Niederschrift der Bundespolizeidirektion Graz vom 5. März 2004 (Aktenseite 51) heißt es: "Unter Beda... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;AVG §68 Abs2 impl;FSG 1997 §20 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass dem Bf (hat bereits das 60. Lebensjahr vollendet), dem entgegen den gesetzlichen Bestimmungen des § 20 Abs. 4 FSG 1997 die Lenkberechtigung für die Klassen C und C+E für fünf Jahre befristet erteilt worden war, dadurch e... mehr lesen...