Rechtssatz: Die Überschreitung der höchstzulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Ortsgebietes um 50 km/h ist wegen des beträchtlichen Ausmaßes als schwerer Verstoß gegen straßenpolizeiliche Vorschriften im spezifischen Sinne des § 19 Abs. 3 zweiter Satz Z 4 FSG zu qualifizieren. Nach der Systematik des Führerscheingesetzes ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Ausmaß, das nach § 7 Abs. 3 Z 4 Führerscheingesetz bereits eine bestimmte Tatsache darstellt, welche zu einer Ent... mehr lesen...
Rechtssatz: Es war zu prüfen, ob trotz eines kurzfristigen Entzuges der Lenkberechtigung die Voraussetzung eines siebenjährigen Besitzes der Lenkberechtigung für die Begleitung von Ausbildungsfahrten erfüllt ist. Im gegenständlichen Fall lag während des Entzuges keine gesundheitliche Nichteignung vor; maßgeblich für den Entzug war nur, dass eine Frist zur Vorlage eines Gutachtens nicht eingehalten worden war. Es entspricht nicht dem Sinn der Regelung, dass ein kurzfristiger Entzug der Lenk... mehr lesen...