IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (1981 geborenen) Herrn P. R. in Wien , S.-gasse, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 20.11.2017, Zl. …5 (Führerschein), betreffend Gültigkeitsdauer eines Führerscheines, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (Bf)... mehr lesen...