Norm: AHG §1 C3dAgrVG §7a Abs4nö FLG §22
Rechtssatz: Wird die vorläufige Übernahme auf Grund zu rascher beziehungsweise zu oberflächlicher Verfahrensführung verfrüht angeordnet und dem Amtshaftungskläger dadurch die bisherige ertragreichere Betriebsführung unmöglich gemacht, so können Amtshaftungsansprüche entstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 391/97z Entscheidungstext OGH 09.06.1998 ... mehr lesen...
Begründung: Im Raum Gerasdorf ist seit dem Jahre 1984 ein Zusammenlegungsverfahren nach dem NÖ Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG) anhängig. Die Kläger sind unter anderem grundbücherliche Eigentümer von Grundstücken im Zusammenlegungsgebiet. Sie bewirtschaften ihre Grundstücke als einheitlichen Betrieb und haben in den Jahren 1968 bis 1975 mit anderen Grundeigentümern „Nutzungstäusche“ durchgeführt, die den Zweck hatten, ein geschlossenes Gebiet zu schaffen, das von den Kläger... mehr lesen...