Norm: AHG §2 Abs2AgrVG §7a Abs3nö FLG §11
Rechtssatz: In der unterlassenen Bekämpfung der Bewertung fremder Grundstücke im Zusammenlegungsgebiet ist solange kein Verstoß gegen § 2 Abs 2 AHG zu sehen, als der Amtshaftungskläger die Lage der ihm zuzuteilenden Grundabfindungen nicht mit Sicherheit erkennen kann und er auch sonst keinen Anlaß hatte, die Bonitierung von Grundstücken ernsthaft zu bezweifeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Raum Gerasdorf ist seit dem Jahre 1984 ein Zusammenlegungsverfahren nach dem NÖ Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 (FLG) anhängig. Die Kläger sind unter anderem grundbücherliche Eigentümer von Grundstücken im Zusammenlegungsgebiet. Sie bewirtschaften ihre Grundstücke als einheitlichen Betrieb und haben in den Jahren 1968 bis 1975 mit anderen Grundeigentümern „Nutzungstäusche“ durchgeführt, die den Zweck hatten, ein geschlossenes Gebiet zu schaffen, das von den Kläger... mehr lesen...