RS OGH 1998/6/9 1Ob391/97z

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Veröffentlicht am 09.06.1998
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Norm

AHG §2 Abs2
AgrVG §7a Abs3
nö FLG §11

Rechtssatz

In der unterlassenen Bekämpfung der Bewertung fremder Grundstücke im Zusammenlegungsgebiet ist solange kein Verstoß gegen § 2 Abs 2 AHG zu sehen, als der Amtshaftungskläger die Lage der ihm zuzuteilenden Grundabfindungen nicht mit Sicherheit erkennen kann und er auch sonst keinen Anlaß hatte, die Bonitierung von Grundstücken ernsthaft zu bezweifeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110401

Dokumentnummer

JJR_19980609_OGH0002_0010OB00391_97Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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