Norm
AHG §2 Abs2Rechtssatz
In der unterlassenen Bekämpfung der Bewertung fremder Grundstücke im Zusammenlegungsgebiet ist solange kein Verstoß gegen § 2 Abs 2 AHG zu sehen, als der Amtshaftungskläger die Lage der ihm zuzuteilenden Grundabfindungen nicht mit Sicherheit erkennen kann und er auch sonst keinen Anlaß hatte, die Bonitierung von Grundstücken ernsthaft zu bezweifeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110401Dokumentnummer
JJR_19980609_OGH0002_0010OB00391_97Z0000_001