IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, gegen den Spruchpunkt A) Naturschutzrechtliche Bewilligung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Y vom 03.06.2020, Zl ***, betreffend die Errichtung der Forststraße V in den Gemeindegebieten von X und W, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abge... mehr lesen...