Norm: AHG §1 BaPostG §20
Rechtssatz: Die Herausgabe von Briefmarken (auch Sonderpostmarken) durch die Republik Österreich (Postverwaltung und Telegraphenverwaltung) ist stets der Hoheitsverwaltung zuzurechnen. Entscheidungstexte 1 Ob 11/91 Entscheidungstext OGH 26.06.1991 1 Ob 11/91 Veröff: SZ 64/85 = JBl 1992,122 = MR 1992,152 = GRURInt 1992,556 = ÖBl 1992,12 ... mehr lesen...
Norm: PostG §1PostG §20
Rechtssatz: 1) Postwertzeichen (Briefmarken) fallen nicht unter den Begriff der "öffentlichen Urkunde" im Sinne des ersten Deliktsfalles des § 199 lit d StG; sie zählen vielmehr zu den vom zweiten Deliktsfall als "durch öffentliche Anstalt eingeführte Bezeichnung mit Stempel, Siegel oder Probe" umschriebenen Beweiszeichen. 2) Den Rechtscharakter eines solchen Beweiszeichens erlangt die Briefmarke, unabhängig von einer ta... mehr lesen...