Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz vom 4. April 1978 wurde dem Bf. gemäß §7 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. 141/1955 idF 15/1968 (künftig: ErbStG), Erbschaftssteuer nach Steuerklasse V vorgeschrieben. 1.2. Der gegen diese Steuervorschreibung erhobenen Berufung, in der der Bf. geltend machte, daß zwischen ihm und der Erblasserin eine Lebensgemeinschaft bestanden habe - ein Lebensgefährte sei in ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzMRK Art8MRK Art12ErbStG 1955 §7 Abs1EStG 1967
Rechtssatz: ErbStG 1955; keine Bedenken gegen §7 Abs1 unter dem Gesichtspunkt unterschiedlicher Behandlung von Ehe und Lebensgemeinschaft; kein Verstoß gegen Art7 Abs1 B-VG, Art8 und 12 MRK Entscheidungstexte B 540/79 Entscheidungstext VfGH Erkennt... mehr lesen...