Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §652;ABGB §725;ErbStG §12 Abs1 Z1 lith;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §5 Abs4;
Rechtssatz: Beim Vorvermächtnis gilt - selbst wenn nicht schon auf Grund des § 725 letzter Fall ABGB, dann jedenfalls durch die Verweisung in § 652 ABGB - das Surrogationsprinzip. Nach diesem Prinzip tritt ua unmittelbar an die Stelle aufgewendeter Nachlaßmit... mehr lesen...