Mit Übergabsvertrag vom 6. Juni 2001 übergaben die Ehegatten Johann und Franziska H. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; auf den übergebenen Liegenschaften befand sich auch ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Als Gegenleistung wurden ein Übergabspreis von S 600.000,-- sowie verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt 13. des Übergabsvertrages wurde "für die Gebührenbemessung" festgeste... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag vom 6. Juni 2001 übergaben die Ehegatten Johann und Franziska H. ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer, den den Übergebern je zur Hälfte gehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb; auf den übergebenen Liegenschaften befand sich auch ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Als Gegenleistung wurden ein Übergabspreis von S 600.000,-- sowie verschiedene Wohnungs- und Ausgedingsrechte vereinbart. In Punkt 13. des Übergabsvertrages wurde "für die Gebührenbemessung" festgeste... mehr lesen...