Norm: ErbStG 1955 §13ErbStG 1955 §20ErbStG 1955 §22ErbStG 1955 §27
Rechtssatz: Beim Anfall eines ideellen Anteils an einem Nachlaß ist jeder Erbe abgabenrechtlich zur Bekanntgabe des ganzen Nachlaßvermögens verpflichtet. Entscheidungstexte 13 Os 111/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 13 Os 111/73 Veröff: EvBl 1975/39 S 75 = NZ 1975,172 ... mehr lesen...
Norm: ErbStG §13ErbStG §20ErbStG §22FinStrG §33 Abs1 lita
Rechtssatz: Einem Täter, der das Vorhandensein eines (weiteren) Nachlasses absichtlich verschweigt, um die von ihm als Abgabenschuldner (§ 13 Abs 1) und allenfalls neben seinen Miterben als Haftungspflichtiger (§ 13 Abs 2) vom Nachlaß zu entrichtende Erbschaftssteuer zu hinterziehen, ist der auf alle Erben insgesamt entfallende Verkürzungsbetrag als strafbestimmender Wert zuzurechnen. ... mehr lesen...
Der Erblasser Richard K. starb am 2. Juli 1961. In seinem Testament vom 25. November 1958 setzte er Elfriede K. als Erbin ein. Der Sohn des Erblassers J. K. wurde auf den Pflichtteil gesetzt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes I. vom 19. Juli 1961 wurde die von Elfriede K. auf Grund der letztwilligen Anordnung vom 25. November 1958 abgegebene bedingte Erbserklärung zu Gericht angenommen, ihr die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses gemäß § 810 ABGB. und § 145 AußStrG. bewilligt un... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ErbStG §13
Rechtssatz: Die auf den Pflichtteilsberechtigten entfallende ErbSt ist keine Erbgangschuld. Entscheidungstexte 5 Ob 98/64 Entscheidungstext OGH 16.04.1964 5 Ob 98/64 Veröff: SZ 37/60 8 Ob 176/68 Entscheidungstext OGH 02.07.1968 8 Ob 176/68 6 Ob 160... mehr lesen...